Emissionsrichtlinie schon ab 150 GVE  

Rinderbetriebe ab 150 GVE, d.h. ab ca. 125 Kühe, sollen künftig auch der EU-Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen. Das erklärte Ulrike Müller, Mitglied des Europäischen Parlaments, in dieser Woche bei der Erzeugerberatertagung des Landesverbandes Bayerischer und Sächsischer Molkereifachleute und Milchwirtschaftler in Herrsching  (LBM). Nach dem aktuellen Entwurf von April 2022 soll die Schwelle der Tierzahlen für die Anwendung der Richtlinie auf die Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltung auf 150 „livestock units“ d.h. Großvieheinheiten abgesenkt werden. Ziel der EU ist die Kontrolle und die Prävention von Industrieemissionen. 
Die betroffenen Betriebe wären dann verpflichtet, mithilfe von so genannten Best verfügbaren Techniken ihre Emissionen deutlich zu senken und die Absenkung dann auch nachzuweisen. Betroffen wären laut Müller 13 % der Viehhaltung in der EU, d.h. ca. 185 000 Betriebe, die für 60 % der Ammoniak- und 43 % der Methanemissionen verantwortlich sind. Die Europaabgeordnete kritisierte den Entwurf deutlich: „Die EU will die Schwelle der Tierzahlen absenken, ohne eine wissenschaftliche Folgenabschätzung und ohne eine Bewertung, ob das überhaupt Sinn macht.“ Und dass künftig beim Landwirt die Beweislast liegen soll, gehe ebenfalls gar nicht. 
Quelle: Ulrike Müller, Mitglied des EP