EEG 2021: Neue Bestimmungen für Güllekleinanlagen

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hat die neuen Bestimmungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) für die Güllevergärung zusammengefasst. Auch für die häufig in Milchkuhbetrieben zu findenden Güllekleinanlagen (bis 150 kW und einem Gülleanteil von mindestens 80 Masseprozent). Siehe: EEG 2021- Neuer Rahmen für Biogasanlagen
Nach Daten der Bundesnetzagentur existieren rund 1.200 Biogasanlagen im Leistungsbereich bis 150 kWel, die vor dem Ende ihrer 20-jährigen EEG-Vergütung stehen. Eine Anschlussregelung für Güllekleinanlagen ist im EEG 2021 nicht enthalten. 
Das könnte Sie auch interessieren: Mit Eigenstrom Melken und Füttern – Eine Milchkuh verbraucht ungefähr 500 kWh Strom im Jahr. Wie kann dieser Verbrauch umweltfreundlich gestaltet werden?
Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe