Dokumentation in Düngeverordnung 2020

Die Düngeverordnung schreibt vor, dass seit 01.05.2020 für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit die Düngungsmaßnahmen mit Angabe der ausgebrachten Nährstoffe (Stickstoff, Phosphat) innerhalb von zwei Tagen aufgezeichnet werden muss! Die Düngung, die vor dem Termin ausgebracht wurde, muss nicht dokumentiert werden. Hier finden Sie Programme zur Dokumentation.
Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Düngeverordnung besteht keine Pflicht mehr, Nährstoffvergleiche zu erstellen. Diese können daher nicht mehr geprüft werden. Trotzdem kann mit dem Nährstoffvergleich die weiterhin geltende Grenze für die organische Düngung von 170 N kg/ha berechnet und dokumentiert werden. Eine Prüfung der N-Obergrenze lässt sich somit vereinfachen und auch die Verpflichtung zur Erstellung von Stoffstrombilanzen daraus abgeleitet werden.
Künftig soll der Umgang mit Nährstoffen über die Einzelschlagaufzeichnungen zur Düngung und zum Düngebedarf dokumentiert werden. Sie kann ab sofort mit dem Programm NP-Max erfolgen oder über pdf-Vorlagen. So kommen Sie zu den Dokumentationsprogrammen.