Kartell-Musterverfahren gegen DMK eingestellt

Das Bundeskartellamt hat das gegen die Molkerei Deutsches Milchkontor (DMK) geführte Musterverfahren wegen der Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung eingestellt, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt. Im vergangenen Jahr seien in einem umfassenden Bericht verschiedene Hemmnisse für den Wettbewerb dargelegt und damit erste Änderungen angestoßen worden. Seitdem hätten deutlich mehr Milcherzeuger ihre Molkerei gewechselt und es würden branchenweit neue Vertragsmodelle diskutiert. Zudem verwies der Kartellamtspräsident darauf, dass das DMK selbst seine Lieferbedingungen verändert und die Kündigungsfrist von 24 auf zwölf Monate abgesenkt habe.  In ihrem im März 2017 vorgelegten Sachstandspapier zum Verwaltungsverfahren zu den Milchlieferbedingungen hatte die Behörde insbesondere die langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien kritisiert. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßten die Einstellung des Musterverfahrens gegen die DMK.
Quelle: AgE