Direktzahlungen nach 2020 mit Obergrenze?

Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat sich gegen eine Kürzung der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 ausgesprochen. Er fordert mindestens eine Beibehaltung der EU-Agrargelder sowie die Beibehaltung des Zwei-Säulen-Modells. Dem Ausschuss zufolge sollte es aber eine eindeutige Obergrenze zu den Direktzahlungen geben, verbunden mit niedrigeren Prämien für die Großbetriebe. Auch die Zweite Säule muss nach dem Willen der Agrarpolitiker in Brüssel besser finanziert werden, um den ländlichen Raum zu stärken.
Weitere Ziele:

  • Abschaffung „historisch gewachsener Subventionen“ und eine verstärkte Hinwendung zur Unterstützung sogenannter öffentlicher Leistungen,
  • keine Renationalisierung der GAP, deutliche Vereinfachungen in der administrativen Umsetzung (Flexibilisierung, ohne „die Integrität des Binnenmarktes“ sowie „eine wirklich gemeinsame Politik“ bei der Reform der GAP zu torpedieren),
  • Funktion der Finanz- und Leistungskontrolle sowie der Prüfungsfunktionen in allen Mitgliedstaaten auf gleichem Niveau sicherstellen,
  • Stellung der Landwirte im weltweiten Lebensmittelsystem stärken und ihnen mehr als bisher bei Preis- und Einkommensschwankungen unter die Arme greifen,
  • zusätzliche Unterstützung bei der Absicherung gegenüber Klimarisiken.

Quelle: AgE

  • Abschaffung „historisch gewachsener Subventionen“ und eine verstärkte Hinwendung zur Unterstützung sogenannter öffentlicher Leistungen,
  • keine Renationalisierung der GAP, deutliche Vereinfachungen in der administrativen Umsetzung (Flexibilisierung, ohne „die Integrität des Binnenmarktes“ sowie „eine wirklich gemeinsame Politik“ bei der Reform der GAP zu torpedieren),
  • Funktion der Finanz- und Leistungskontrolle sowie der Prüfungsfunktionen in allen Mitgliedstaaten auf gleichem Niveau sicherstellen,
  • Stellung der Landwirte im weltweiten Lebensmittelsystem stärken und ihnen mehr als bisher bei Preis- und Einkommensschwankungen unter die Arme greifen,
  • zusätzliche Unterstützung bei der Absicherung gegenüber Klimarisiken.