Die Rache aus dem Stall – ZEIT verstieß gegen journalistische Sorgfaltspflicht

Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen den ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem Stall“ vom 20. Novemer 2014 als begründet erklärt. Insbesondere hat der Presserat einen Verstoß gegen die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht kritisiert. Der DBV sieht sich damit bestätigt, dass die Empörung der Tierhalter über den ZEIT-Artikel sowie die massive Kritik zahlreicher Verbände und Landwirte berechtigt war, wonach nicht sorgfältig recherchiert wurde. Da die ZEIT mit Qualitätsjournalismus wirbt, ist dies nach Ansicht des DBV ein schwerwiegendes Urteil.
Die Redaktion der Zeit wurde vom Presserat über das Urteil informiert. Im Unterschied zur noch stärkeren Sanktion, der Rüge, die eine massive Verletzung eines ethischen Grundsatzes des Pressekodex bedeutet, muss die Information über das Urteil jedoch nicht von der betroffenen Zeitung selbst veröffentlicht werden. Der Presserat gibt seine Bewertungen nach dem so genannten Pressekodex, einem Regelwerk für die journalistische Arbeit, ab.

Expertendiskussion die von der Wissenschaft aufgeklärt werden muss

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates habe sich nach ausführlicher Beratung der Kritikpunkte und nach eingeholten Stellungnahmen nicht in der Lage gesehen, die vom DBV aufgeführten wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gegenüber den von der ZEIT herangezogenen Studien zu bewerten.
Nach Ansicht des DBV machte es sich der Presserat damit zu leicht. In der schriftlichen Begründung verweise der Beschwerdeausschuss allerdings darauf, dass es sich in den vom DBV erhobenen Vorwürfen um „eine Expertendiskussion handelt, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“.
Im Zusammenhang mit dem Kritikpunkt des DBV, es gäbe zwischen Anzahl der Tiere in einer Region und der Häufigkeit von MRSA-Fällen keinen Zusammenhang, sei der Presserat zu der Bewertung gekommen, dass es sich „um eine Diskussion handelt, die ein so hohes Expertenwissen fordert, dass der Beschwerdeausschuss es mit seinen Mitteln für nicht aufklärbar hält, welche dieser Studien die verlässlichere ist“. Eindeutig sei dagegen die unzutreffende Darstellung der ärztlichen Behandlung einer Patientin mit Antibiotika als Verstoß gegen das Gebot zur Sorgfalt verurteilt worden.