Deutschland: EU beklagt ungenügenden Grünlandschutz 

Die EU-Kommission wirft Deutschland seit Juli 2019 vor, seine Verpflichtungen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie zum Schutz bestimmter Grünlandtypen nicht einzuhalten. Im Fokus stehen bestimmte blütenreiche Wiesen, darunter fallen Flachland- sowie Berg-Mähwiesen. Mit der Übermittlung einer begründeten Stellungnahme hat die Brüsseler Behörde nun Ende Oktober 2020 den zweiten Schritt eines formellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eröffnet. Deutschland hat daraufhin zwei Monate Zeit zu reagieren. Das Bundesumweltministerium erklärte, den Vorwurf nun sorgfältig prüfen und sich mit den Bundesländern abstimmen zu wollen.
Sollte die Reaktion nicht angemessen erfolgen, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland einreichen.
Quelle: AgE