Deutschland

DBV: Schlachtung hochträchtiger Kühe nicht vertretbar

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht keinen sinnvollen Grund zur Schlachtung hochträchtiger Kühe, weder aus ethischer noch aus wirtschaftlicher Sicht. Allenfalls könne eine behördlich angeordnete Schlachtung zur Seuchenbekämpfung oder aus dringenden medizinischen Gründen notwendig sein. Bei unklarem Trächtigkeitsstatus von Tieren, die geschlachtet werden sollen, sollte der Tierhalter eine Trächtigkeitsuntersuchung vornehmen, so der Bauernverband vergangene Woche in Berlin. Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landesverbands (WLV), Johannes Röring, betonte, dass das Wohl der Tiere für die Landwirte an allererster Stelle stehe.
In der Sendung „Report Mainz“ vom Südwestrundfunk (SWR) war am Dienstag vergangener Woche (14.7.) ein Beitrag zur Schlachtung gravider Rinder ausgestrahlt worden. In diesem Beitrag erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, dass es sein klares Ziel sei, diese Schlachtungen schnellstmöglich zu unterbinden. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer forderte ein sofortiges Ende der Schlachtung trächtiger Rinder.
Der Bauernverband Schleswig-Holstein hat bereits im Dezember 2014 einen Landeskodex vereinbart, wonach Schlachtungen trächtiger Rinder und gezielte Aborte im letzten Drittel der Trächtigkeit grundsätzlich nicht mehr erfolgen dürfen. Bei einem Verstoß werde der Ursprungsbetrieb durch den Schlachthof informiert.
Über den derzeitiger Umfang der Schlachtung hochtragender Kühe fehlten aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen, sodass mehr Vermutungen als Fakten vorlägen. Praxiserhebungen dazu liefen über die Landesbauernverbände, den Verband der Fleischwirtschaft (VDF) und das System der QS Qualität und Sicherheit GmbH. (AgE)