Das ändert sich mit der neuen Düngelandesverordnung in MV

In Mecklenburg-Vorpommern ist die neue Düngelandesverordnung vergangene Woche offiziell verabschiedet worden. Die Novellierung erfolgte aufgrund der Anforderungen der EU-Kommission an den Gewässerschutz. Im Sommer wurden auf Bundesebene bereits die düngerechtlichen Anforderungen verschärft und die roten Gebiete neu ausgewiesen. 
Für Mecklenburg-Vorpommern gelten jetzt z.B. folgende Vorgaben:
  • Auf 429.218 Hektar darf nur noch eingeschränkt gedüngt werden. Das ist ein Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 32 %. Künftig ist in den roten Gebieten die Düngemenge auf 20 % unter dem Bedarf der angebauten Kultur zu senken. Ausnahmen gelten für Betriebe die weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und davon weniger als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln ausbringen. Schlagbezogen darf nicht mehr als 170 kg N/ha ausgebracht werden (organisch und organisch-mineralisch). 
  • Kulturen, die nach dem 1. Februar ausgesät oder gepflanzt werden, sind nur dann zu düngen, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde.
  • Landwirte müssen vor dem Ausbringen von Wirtschaftsdünger die Stickstoffgehalte feststellen. Vor der N-Düngung ist der im Boden verfügbare Stickstoff durch Untersuchung zu ermitteln.
Quelle: AgE

Seit 2012 kauft Cord Lilie keinen mineralischen Dünger mehr zu. Er erklärt wie konventioneller Futterbau mit eigenem Wirtschaftsdünger und Leguminosen gelingt.