BVD-Freiheitsstatus ist in Deutschland fast erreicht

Bovine Virusdiarrhoe (BVD) zählt in Deutschland zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und wird seit 2011 bekämpft. Die Gewebeprobe über das Einziehen der Ohrmarke bei neugeborenen Kälber ist Teil der Überwachung. Unter anderem Österreich, Finnland, Schweden und Teile Süd- und Ostdeutschlands gehören zu den EU-Mitgliedsstaaten, die bereits als „frei von BVD“ gelistet sind. Drei von 16 Bundesländern fehlen noch, bis Gesamt-Deutschland den BVD-Freiheitsstatus erlangt: NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die drei Länder wollen für ihre Kreise und kreisfreien Städte, die in den vergangenen 18 Monaten keine BVD-Fälle hatten, nun einen Freiheitsantrag stellen. Für fünf Kreise in NRW (Kleve, Borken, Gütersloh, Höxter, Paderborn) mit zuletzt positiven Befunden soll der Freiheitsstatus nachbeantragt werden.
Wird der Freiheitsstatus genehmigt, bedeutet das:
  • Handel von Rindern ohne vorherige Blutuntersuchung.
  • Verbringen von ausschließlich Rindern aus anderen Mitgliedsstaaten, die nachweislich BVD-frei sind. Alternativ sind Quarantäne und zusätzliche Untersuchungen nötig.
  • Handel von geimpften Tieren nicht mehr erlaubt bereits geimpfte Rinder können in den Betrieben verbleiben und auch zur Schlachtung abgegeben werden.
Quelle: Landwirtschaftskammer NRW, Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben

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