Bundestag berät über Gesetz für Sondermaßnahmen am Milchmarkt

Am Donnerstag, 10. November 2016, wird im Bundestag in Erster Lesung der Entwurf für ein „Milchmarktsondermaßnahmengesetz“ beraten. Darin sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung der verfügbaren Liquiditätshilfen von 116 Mio. € an die beantragenden Milcherzeugerbetriebe geschaffen, sowie die Möglichkeit zur steuerlichen Gewinnglättung von zwei auf drei Jahre ausgedehnt werden.
Quelle: AgE