Bundesregierung: Methanausstoß der Tierhaltung muss sinken

Die Bundesregierung hält an ihrem Klimaschutzweg fest, bei dem jeder Sektor verbindliche Treibhausgasbudgets einhalten soll. „In der Landwirtschaft müssen (ausgehend vom Basisjahr 2020) die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 12 Mio. t CO2-Äquivalente gemindert werden. Dazu gehört auch ein Verringern des Methanausstoßes aus landwirtschaftlichen Quellen“, so die Bundesregierung.
Der Anteil der Tierhaltung an der deutschen Methanemission liege bei 61%. Seit 1990 habe der CH4-Ausstoß in der Landwirtschaft um etwa 25% gesenkt werden können. Die Rinder- und Milchviehhaltung einschließlich des Wirtschaftsdüngermanagements emittiere rund 30 Mio. t CO2-Äquivalent, die gesamte Tierhaltung 34 Mio. t. Dies entspreche einem Anteil von 3,6 % beziehungsweise 4,12 % an den gesamten Treibhausgasemissionen im Bundesgebiet. Eine emissionsfreie Produktion von Nahrungsmitteln sei kaum möglich.
Mögliche Maßnahmen zur Methanreduktion sind:
  • züchterische Möglichkeiten ausreizen
  • methanreduzierend und leistungsgerecht füttern
  • Gülle- und Reststoffe energetisch in Biogasanlagen nutzen
Das Einlagern von im Methan gebundenen Kohlenstoff in den Boden durch ein gezieltes Weidemanagement hat nach Einschätzung der Regierung wenig Potential zur Emissionssenkung. Die Methanaufnahme der Böden liege in Deutschland in einer Spanne von 1 kg bis maximal 6 kg pro Hektar und Jahr und sei somit im Vergleich zur direkten Methanemission aus dem Verdauungstrakt der Rinder von jährlich rund 138 kg je Kuh bei einer Milchleistung von 8.100 l gering.
Quelle: AgE