Bundesregierung ist für Erhalt alternativer Tiermedizin

In der Europäischen Union wird derzeit über eine neue Verordnung zu Tierarzneimitteln beraten. Im neuen EU-Tierarzneimittelrecht soll nach Auffassung der Bundesregierung die therapeutische Vielfalt  der Tierheilkunde erhalten bleiben. Allopathische Medikamente, homöopathische, phytotherapeutische oder anthroposophische Mittel alternativer Richtungen sollen für Tierhalter weiterhin frei wählbar sein, so die Bundesregierung. Ebenso sollen Tierheilpraktiker im Rahmen der derzeitig rechtlichen Möglichkeiten weiterhin ihren Beruf ausüben können. Die Verwendung von Einzelfuttermitteln oder Futtermittel-Zusatzstoffen zu therapeutischen Zwecken bzw. die Umwidmung von Zusatzstoffen wie Vitaminen, Spurenelementen oder Aromastoffen zu Medikamenten soll weiterhin ausgeschlossen bleiben, da eine klare Trennung der Rechtsbereiche Tierarzneimittel und Futtermittel angestrebt wird.
Aktuell gibt es Forschungsvorhaben, die mit der Frage beschäftigen, ob die komplementär-alternative Medizin einen Beitrag zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen leisten könne. Es seien auf EU-Ebene noch viele Änderungen im Verordnungsentwurf zum Tierarzneimittel-Gesetz zu erwarten, so die Bundesregierung. (AgE)