Bundesregierung gegen Neuregelung der Andienungspflicht

Die Bundesregierung ist gegen eine rechtliche Vorgabe zur Einschränkung oder Abschaffung der genossenschaftlichen Andienungspflicht. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter  Bleser, auf eine schriftliche Frage des Grünen-Agrarsprechers Friedrich  Ostendorff hervor. Im Bereich der genossenschaftlichen Milchverarbeitung könnten die Lieferordnungen, in denen die Andienungspflicht geregelt sei, von den Genossenschaftsmitgliedern ohne staatliches Zutun geändert werden, erklärte Bleser.