Bundesregierung gegen Neuregelung der Andienungspflicht
Die Bundesregierung ist gegen eine rechtliche Vorgabe zur Einschränkung oder Abschaffung der genossenschaftlichen Andienungspflicht. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, auf eine schriftliche Frage des Grünen-Agrarsprechers Friedrich Ostendorff hervor. Im Bereich der genossenschaftlichen Milchverarbeitung könnten die Lieferordnungen, in denen die Andienungspflicht geregelt sei, von den Genossenschaftsmitgliedern ohne staatliches Zutun geändert werden, erklärte Bleser.