Bundesrat stimmt zu: Meldepflicht für Antibiotikaeinsatz kommt

Der Bundesrat hat am 16.09.2022 den Kerninhalten der von der Bundesregierung vorgestellten Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zugestimmt. Ziel ist es zukünftig den Antibiotikaeinsatz besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. 
Bisher galt die Meldepflicht für den Antibiotikaeinsatz nur für Mastbetriebe. Das wird sich ab 2023 ändern. Dann zählen auch Betriebe mit Milchkühen ab der ersten Kalbung und Halter mit nicht im Haltungsbetrieb geborenen Kälbern ab der Einstallung bis zum Alter von zwölf Monaten dazu. 
Was kommt ab 2023?
  • Halter müssen halbjährig Angaben zum Tierbestand an die zuständige Behörde machen, um die betriebliche Therapiehäufigkeit zu berechnen. Die Meldung kann auch durch Dritte erfolgen. 
  • Wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss das gemeldet werden. Die Meldepflicht über den Tierbestand entfällt dann.
  • Tierärzte müssen verpflichtend jegliche Anwendung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln in Art und Menge, Zeitpunkt, Dauer der Anwendung sowie der Zahl der behandelten Tiere melden. 
  • Überschreitet der Tierhalter den Vergleichsmaßstab müssen Maßnahmen gegen einen erhöhten Medikamentengebrauch eingeleitet werden. 
Mehr Infos findet ihr hier: 

Tiergesundheit

Meldepflicht für Antibiotikaeinsatz

von Marion Weerda

Ab 2023 werden auch in Milchkuhbetrieben die Verbrauchsmengen von Antibiotika überwacht. Bisher galt das nur für Mastbetriebe.

Quelle: AgE