Bundesrat stimmt für Videoüberwachung in Schlachtbetrieben

In Deutschland soll bundeseinheitlich die kameragestützte Überwachung in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes eingeführt werden. Dafür hat sich der Bundesrat vergangenen Freitag (15.3.2019) ausgesprochen. Er stimmte einer entsprechenden Entschließung zu, die von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen initiiert worden war.
Mit Unterstützung der Länder soll die Bundesregierung das Tierschutzanliegen nun weiter nach vorne bringen und einen Gesetzgebungsvorschlag entwickeln. Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben sei ein wichtiger Schritt, Tierleid in einzelnen Betrieben zu verhindern. Zugleich könnten die Schlachthöfe dokumentieren, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet werde.
Vom niedersächsischen Ministerium ist ein weiterer Antrag eingereicht worden, in dem die Möglichkeit von routinemäßigen Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN, bzw. Tierkörperbeseitigung) gefordert wird. Dieser Antrag wurde vom Bundesrat zunächst zur Beratung in den Agrarausschuss verwiesen. Es gehe um die lückenlose Rückverfolgbarkeit der verendeten Tiere, um eventuelle Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu ahnden.
Quelle: AgE