Bundesrat stellt Ökologische Vorrangflächen zur Futternutzung frei

 
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (18.9.2020) entschieden, dass Futterbaubetriebe In Deutschland auch in diesem Jahr Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für die Futtergewinnung nutzen dürfen. Der Rat hatte der dafür erforderlichen Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung zugestimmt. Die Neuregelung soll kurzfristig in Kraft treten.
Konkret werden die Länder wie bereits in den den Jahren 2018 und 2019 ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden, zur Schnittnutzung oder Beweidung nutzen.
Quelle: AgE