Bundesrat fasst Entschließung zu Langstreckentransporten

Der Bundesrat hat sich für mehr Tierschutz auf langen Nutztiertransporten ausgesprochen. In einer am vergangenen Freitag (07.06.2019) gefassten Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, sich für folgende Dingen einzusetzen:
  • Dass auf EU-Ebene die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz in die mit Drittländern abgestimmten Veterinärbescheinigungen aufgenommen werden und eine zentrale und allen Behörden zugängliche Datenplattform auf europäischer Ebene eingerichtet wird.
  • Dass auf Bundesebene geprüft wird, wie tierschutzrelevante Hinweise von zuständigen Behörden, Unternehmen und „sonstigen validen Erkenntnisquellen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern“ in Drittländern zentral gesammelt, ausgewertet und den Behörden vor Ort zur Verfügung gestellt werden können.
  • Dass tierschutzrelevante Daten auf den Transportwegen und mehr Kontrollen in Drittländern bereitgestellt werden können.
  • Dass geprüft wird, ob Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben durchgehend bußgeldbewehrt seien und diesbezügliche Lücken gegebenenfalls geschlossen werden können.
  • Dass bewertet wird, ob sich Amtstierärzte, die Tiertransporte in Drittstaaten genehmigen, im Einzelfall strafbar machen können.

Mittel- und langfristig besteht nach Ansicht des Bundesrates die Notwendigkeit, auf lange Beförderungen, insbesondere zu Lande und zu Wasser in Drittländer, „weitestgehend“ zu verzichten. Zuchtorganisationen sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht durch Samen oder Embryonen versendet werden könnten.
Quelle: AgE