Bundesrat entscheidet über Videoüberwachung in Schlachthöfen

Die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen soll in Deutschland verbindlich werden. Das strebt die niedersächsische Landesregierung an und hat am vergangenen Freitag (15.2.2019) mit Unterstützung von Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der zur Beratung in den Agrarausschuss verwiesen wurde.
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei seien u.a. die Datenschutzrechte betroffener Personen sicherzustellen. Bei der Regelung sollten alle geeigneten technischen Möglichkeiten wie die 3-D-Visualisierung oder die automatische Auswertung mit künstlicher Intelligenz einbezogen werden. Zudem müsse den amtlichen Überwachungsbehörden uneingeschränkte Zugriff auf das Material eingeräumt werden.
Die Kameras sollen in den besonders tierschutzrelevanten Bereichen Entladung, Zutrieb, Betäubung und Entblutung eines Schlachthofs installiert werden. Das Gros der Schlachthöfe könne so dokumentieren, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet werde. Das schaffe Vertrauen und unterstütze die Arbeit der Kontrolleure.
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) unterstützt den Kameraeinsatz zur Tierschutzüberwachung und unterzeichnete am vergangenen Dienstag zusammen mit anderen Organisationen eine Vereinbarung zur freiwilligen Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen zur Verbesserung des Tierschutzes in den Schlachtbetrieben dieses Bundeslandes.
Quelle: AgE