Bundeskabinett beschließt Novelle des Düngegesetzes

Die Bundesregierung hat die Novelle des Düngegesetzes beschlossen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen für die in der DüngeVO geplanten Änderungen schaffen. Eine Änderung des Düngegesetzes ist unter anderem notwendig, um Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha einbeziehen zu können. Erforderlich ist zudem eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes. Die Einfügung von Vorschriften zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sowie die Schaffung von Verordnungsermächtigungen sollen gewährleisten, dass in der Düngeverordnung Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb erlassen werden können. Damit könnte der Einführung einer Hoftorbilanz der Weg geebnet werden. Schließlich soll im Düngegesetz eine Rechtsgrundlage für die geplante Datenübermittlung geschaffen werden. Hier geht es um solche Daten, die von den Behörden im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) sowie den für die Überwachung des Tierseuchenrechts zuständigen Ämtern erhoben wurden bzw. werden. Diese Daten sollen den für die Überwachung des Düngerechts zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. (AgE)