Bund gegen verschärfte Anforderungen an Güllebehälter

Der Landwirtschaft bleibt zunächst eine neuerliche Diskussion um höhere Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) erspart. In dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind JGS-Anlagen nicht mehr enthalten.
Das federführende Umweltministerium hatte ursprünglich entsprechende Regelungen vorgesehen, hatte sich damit aber nicht gegen das Agrarressort durchsetzen können. Eine Vereinheitlichung der bestehenden Länderregelungen hätte möglicherweise zu einer Verschärfung der Vorschriften für JGS-Anlagen geführt.

Nunmehr bleibt abzuwarten, ob die Frage der JGS-Anlagen im Bundesratsverfahren doch noch auf den Tisch gebracht wird oder es bei der bestehenden Länderzuständigkeit bleibt.