Brandenburg: Rinderhalter durch ASP-Maßnahmen eingeschränkt

Die zuständigen Amtsveterinäre der, von der Restriktionszone um den Afrikanischen Schweinepest (ASP)-Fall betroffenen Kreise in Brandenburg (Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oder-Spree) müssen von Maßnahmen zum Schutz einer Verbreitung des Virus Gebrauch machen, die auch Rinderhalter stark betreffen. Sie haben die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen bis auf Weiteres verboten oder eingeschränkt, um Wildschweine durch Aktivitäten nicht aus dem Gebiet zu vertreiben. Heißt, es darf nicht geerntet werden, was aktuell insbesondere Maisbestände betrifft.
Der Landesbauernverband Brandenburg wies darauf hin, dass dies die Grundfutterversorgung der Rinderbetriebe gefährde und die wirtschaftlichen Folgen des ASP-Ausbruchs damit nicht nur schweinehaltende Betriebe betreffe.
Quellen: Landkreis Oder-Spree, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, Landesbauernverband Brandenburg