Brandenburg gibt ÖVF zur Futtergewinnung frei

Wegen der anhaltenden Trockenheit und absehbarer Schäden an den Feldbeständen gibt das Potsdamer Landwirtschaftsministerium die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zur Futtergewinnung und zur Beweidung frei. Laut Agrarressort kann die Nutzung von ÖVF-Brachen und Feldrandstreifen im Rahmen einer Ausnahmeregelung ab dem 1. Juli erfolgen. Dazu müsse lediglich bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern ein formloser Antrag gestellt werden.
Nach Angaben des Landesbauernverbandes (LBV) Brandenburg hat es in manchen Regionen des Landes im gesamten Monat Mai keinerlei Niederschläge gegeben.
Quelle: AgE