BMEL akzeptiert Reduzierung der Nutztierhaltung für Klimaschutz

Um die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bis zum Jahre 2030 um 11 Mio. t bis 14 Mio. t CO2-Äquivalente zu senken, setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium als eine der zentralen Maßnahmen auf die Umsetzung der Düngeverordnung und einer damit in Kauf genommenen Reduzierung der Nutztierhaltung.
Das geht aus dem jetzt vorliegenden Protokoll der 6. Sitzung des Aktionsbündnisses Klimaschutz im Bundesumweltministerium von Ende Juni 2018 hervor.
Die Emissionsminderung in der Tierhaltung soll auch über die Ausgestaltung der Agrarförderung begrenzt werden. Im Protokoll wird hier eine mögliche Begrenzung auf 2 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar als mögliche Option genannt.
Quelle: AgE