Blauzunge: Regelung zum grenzüberschreitenden Handel von Kälbern

Eine vereinfachte Regelung zum grenzüberschreitenden Handel von Kälbern in Gebieten mit Blauzungenkrankheit fordern der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) von der Bundesregierung. In einem gemeinsamen Schreiben wiesen sie darauf hin, dass im Gebiet der „Restriktionszone“ weitreichende Verbringungs- und Handelsbeschränkungen für Wiederkäuer zur Anwendung kämen.
Abkommen zwischen DE und NL nur Übergangslösung
Laut einem von Deutschland und den Niederlanden ausgehandelten Abkommen solle aber die Verbringung von Kälbern aus dem Restriktionsgebiet in das Nachbarland ermöglicht werden. Voraussetzung dafür seien eine Blutuntersuchung, die Behandlung des Tieres mit einem Repellent gegen Mücken und die Beifügung einer entsprechenden Bescheinigung des Amtstierarztes.
Das Abkommen werde von den beiden Verbänden grundsätzlich begrüßt, dennoch sehen sie die darin getroffenen Regelungen nur als Übergangslösung an, der weitere Schritte folgen müssen. Sie verweisen hierzu beispielhaft auf eine Vereinbarung zwischen Luxemburg und Frankreich, nach der Kälber von geimpften Kühen aufgrund der Schutzwirkung der Muttermilch ohne weitere Untersuchung verbracht werden dürften.
Quelle: AgE