Blauzunge: Kälbertransport in die Niederlande bleibt möglich

Deutschland und die Niederlande haben sich in einem neuen Abkommen auf einen Kompromiss verständigt, um die Ausfuhr deutscher Kälber in das Nachbarland aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Niederlande vor einer Einschleppung der Blauzungenkrankheit zu schützen. Als Voraussetzung für ein Verbringen sollen die Kälber zum einen auf das Virusgenom (PCR-Blutuntersuchung) getestet sein müssen. Zum anderen sind die Kälber mit einem äußerlich anzuwendenden Vektorschutz zu behandeln. Experten beider Länder seien sich einig, dass damit ein hinreichender Schutz vor der Einschleppung des Virus in freie Gebiete gegeben ist. Eine passive Immunisierung durch die Aufnahme vom Kolostrum geimpfter Muttertiere biete aus Sicht der Niederländer sowie des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) hingegen keinen hinreichenden Schutz vor einer Infektion mit der Blauzungenkrankheit. Mit dem nunmehr erzielten Abkommen sei gewährleistet, dass eine Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern aus Deutschland trotz des Auftretens der Blauzungenkrankheit hierzulande in das bislang virusfreie Nachbarland möglich bleibe, heißt es seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Quelle: AgE