Biogas

Biogas-Gülle wird zum Abfall deklariert

Die EU bleibt hart: Gülle, die in Biogasanlagen vergoren wird, soll künftig dem Abfallrecht unterliegen. Als Konsequenz müssen Betreiber von Biogasanlagen mit Gülleeinsatz nun mit Verschärfungen bei der Genehmigung ihrer Anlage rechnen. Allerdings soll die Regelung nur für Biogasanlagen, die größer als 300 kW sind, gelten, hieß es heute in Berlin. Damit sind vor allem die kleinen landwirtschaftlichen Hofanlagen, die vielfach auf Gülle ausgelegt sind, von den Genehmigungen befreit.