Bio-Kühe dürfen auch künftig enthornt werden

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben der neuen EU-Ökoverordnung abschließend ihre Zustimmung erteilt. Von jetzt an wird die EU-Kommission flankierend zur Umsetzung 24 Durchführungsrechtsakte sowie 29 delegierte Rechtsakte erlassen. Das gesamte Gesetzespaket soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Der Umgang mit Eingriffen am Nutztier war ein wesentliches Element in den Verhandlungen für die künftigen europäischen Öko-Standards. Das Enthornen von Rindern bleibt auf Druck Frankreichs per Ausnahmegenehmigung weiterhin erlaubt.
Quelle: AgE