BHV1: Keine Ruhe für den Kreis Borken

Mittlerweile wurde der vierte Mastbetrieb im Kreis Borken, NRW, positiv auf das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) gestestet. Derzeit werden Kontakt- und Nachbarbetriebe im Umkreis untersucht. Für die Verbringung von Tieren aus dem Sperrgebiet (Umkreis von 3 km vom betroffenden Betrieb) wird eine Genehmigung benötigt. Die im Januar entdeckten Betriebe in Borken sind wieder freigegeben. Seit Beginn des Jahres standen insgesamt 22 Betriebe in NRW unter Verdacht auf BHV1. Trotz der aktuellen Fälle sei der BHV1-frei" Status in NRW nach Angaben von Veterinäramt und LANUV noch nicht gefährdet.
Die große Anzahl positiver Testergebnisse im Kreis Borken kann möglicherweise auch auf die intensive Beprobung dort zurückgeführt werden. Außerdem kommt in Mastbetrieben die Tatsache dazu, dass häufig neue Tiere in den Betrieb kommen, bevor die alten Tiere den Hof verlassen. Dadurch ist eine Verbreitung der Erreger schwer zu unterbrechen. BHV1 verläuft in der Regel ohne Krankheitssymptome und bleibt deshalb von Tierhaltern häufig unentdeckt.

Impfen als Notlösung?

Generell besteht in Deutschland ein Impfverbot gegen BHV1. Die Verbringung geimpfter Rinder ist ebenfalls verboten. Schlachtrinder aus infizierten Betrieben müssen demnach auf direktem Weg zum Bestimmungsschlachthof verbracht werden. Drei Mastbetriebe haben jetzt aber eine Sondergenehmigung erhalten, gegen BHV1 zu impfen. Die Sondergenehmigung wird mit der Schwierigkeit begründet, bei allen Bullen, besonders den Entmasttieren, Blutproben zu nehmen. Betroffen sind rund 2.000 Masttiere. Durch eine Impfung können die klinische Erkrankung der Tiere verhindert und die Erregerausbreitung reduziert, aber nicht verhindert werden.
Derartige Ausnahmen müssen zwischen Ministerium, Veterinärdienst und Landwirt abgesprochen werden und sind lediglich als Notlösung anzusehen. Wird eine Impfung durchgeführt, dürfen an dem betroffenden Standort erst nach Reinigung, Desinfektion und entsprechender Genehmigung wieder neue Tiere eingestallt werden. Betroffende Betriebe müssen Probenahme und Impfung selbst bezahlen und haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Ein Problem sei zudem, dass durch das Impfverbot nur die wenigsten Tierärzte den Impftstoff vorrätig haben.
Quelle: Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (21/2019)