Beihilfe für Futterzukäufe in Brandenburg

Ab sofort können Tierhalter in Brandenburg einen Antrag auf Beihilfe zur Unterstützung von Futterzukäufen beantragen. Das gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die dürrebedingt mindestens 30 % Ertragseinbußen bei der Futterernte gegenüber dem Durchschnitt der vorangegangenen Jahre nachweisen können.
Sowohl die Ertragseinbußen als auch die Rechnungen für zugekauftes Futter müssen belegt werden. Um die Beihilfe zu erhalten sind Mindestausgaben von 500€ für Futtermittel eines Betriebes notwendig. Zuschüsse von maximal 15.000€ können je Betrieb bewilligt werden. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LLF) bearbeitet die Anträge bis spätestens Mitte November.
Laut Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger können diese Beihilfen vor allem kleinen und mittleren Betrieben helfen, die Folgen der Dürre auszugleichen und die Tierbestände zu erhalten.
Quelle: AgE