Beantragung Ausnahmegenehmigung 230 kg N/ha bis zum 01. Februar 2013 möglich

Die derzeit geltende Nitratausnahmeregelung der Europäischen Kommission für Deutschland kann vorerst noch einschließlich 2013 angewendet werden. Diese ermöglicht Rinderhaltungsbetrieben, bis zu 230 kg Stickstoff aus tierischem Wirtschaftsdünger pro Hektar und Jahr auf Intensivgrünland auszubringen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass mindestens 2/3 der gehaltenen Vieheinheiten des Betriebes auf die Rindviehhaltung entfallen. Weiterhin kommen für die Ausnahmeregelung nur intensiv genutzte Grünland- und Ackergrasflächen infrage. Das bedeutet, die Bewirtschaftung der Antragsflächen mit mindestens vier Schnitten pro Jahr bzw. mit drei Schnitten plus zusätzlicher Weidenutzung.
Die Ausnahmegenehmigung ist für die Betriebe an eine Reihe von Auflagen und Bedingungen gekoppelt. So dürfen u. a. im vergangenen Düngejahr die vorgegebenen N- und P-Salden nicht überschritten worden sein. Für die Dungausbringung sind immissionsarme Techniken zu verwenden und für jeden Betrieb ist ein Düngeplan zu führen.