Bayern verschärft Regeln für Tiertransporte ins Ausland

Ein neuer Erlass des bayrischen Umweltministeriums soll zweifelhafte Langstreckentransporte in Drittländer unterbinden. Lange Tiertransporte, die möglicherweise in fragwürdige Drittstaaten gehen, seien untersagt. Anlass seien Hinweise, dass Tiere aus Bayern unter Umgehung der europäischen Tierschutzvorschriften über osteuropäische EU-Mitgliedstaaten weiter in bestimmte Drittländer transportiert worden seien, so das Münchner Umweltressort. Die Transportunternehmen müssen zukünftig gegenüber den Behörden bescheinigen, wohin die Tiere geliefert werden und dass sie von dort nicht unmittelbar weiter in ein Drittland verbracht werden sollen. Nur dann sei die Abfertigung von Transporten ins EU-Ausland zulässig. Sollten einem bayerischen Transportunternehmen tierschutzwidrige Transporte in eines der 18 gelisteten und gesperrten Drittländer nachgewiesen werden können, drohe ein Entzug der Zulassung. Auch das tierseuchenrechtliche Vorzeugnis bei Lieferung in andere Bundesländer kann verweigert werden.