Bayern: Besamungskurse wieder erlaubt

Der Besamungsverein Neustadt/Aisch (BVN) darf nach mehreren Monaten Unterbrechung wieder Besamungskurse mit praktischen Übungen am Tier für Eigenbestandsbesamer und Besamungstechniker durchführen. Besamungskurse gelten in Bayern als anzeigepflichtiger Tierversuch, dessen Anzeige von der zuständigen Bezirksregierung erst genehmigt werden muss. Die Anzeige der Kurse des BVN wurde nun von der zuständigen Bezirksregierung bestätigt.
Nachweisen müssen Anbieter von Eigenbestandsbesamerkursen in Bayern unter anderem einen Tierschutzbeauftragten sowie einen geeigneten Kursort. Außerdem müssen sie sich dazu verpflichten, die Übungen bei Unregelmäßigkeiten abzubrechen. Die Bewilligung gilt für die nächsten fünf Jahre.
Quelle: TopAgrar