„Bayerisches Rindfleisch“ europaweit geschützt

Die Bezeichnung „Bayerisches Rindfleisch“ ist ab sofort als geographische Angabe europaweit geschützt. Wie der Münchener Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in der vergangenen Woche mitteilte, hat die EU-Kommission nach einem langjährigen Prüfverfahren den Begriff „Bayerisches Rindfleisch“ in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Damit darf künftig nur Rindfleisch so bezeichnet werden, das die festgelegten Herkunfts- und Qualitätsanforderungen erfüllt. Insgesamt sind damit 19 Spezialitäten aus dem Freistaat als geschützte geographische Angabe oder als geschützte Ursprungsbezeichnung in dem EU-Katalog eingetragen. Dazu zählen unter anderem „Allgäuer Emmentaler“, „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“ oder „Nürnberger Bratwürste“.