Bayerische Almbauern erhalten Fördergelder aus Österreich

Bayerische Bergbauern erhalten künftig auch Direktzahlungen für Flächen, die sie im benachbarten Österreich bewirtschaften. Das sieht ein neues Gesetz vor, das auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner von der österreichischen Bundesregierung eingebracht wurde und Ende März 2012 in Kraft getreten ist. Demnach können Landwirte mit einem Betriebssitz außerhalb des österreichischen Bundesgebiets bei der Agrarmarkt Austria (AMA) Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve beantragen. Der Wert dieses Zahlungsanspruchs soll 120 Euro je Hektar beihilfefähiger Fläche betragen.
Voraussetzung für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen ist, dass der Betriebsinhaber in diesem Jahr mindestens 1 ha beihilfefähige Fläche in Österreich bewirtschaftet und die Zuteilung der Zahlungsansprüche bis zum 15. Mai 2012 beantragt. Übersteigt der Gesamtwert der beantragten Zahlungsansprüche die festgelegte Obergrenze, kann der Wert der einzelnen Zahlungsansprüche gekürzt werden.