Baugesetzbuch für mehr Tierwohl angepasst 

Künftig ist es möglich, dass Änderungen bestehender Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zu Tierwohlzwecken privilegiert werden, wenn sie nicht zu einer Erhöhung der Tierzahlen führen. Eine entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches ermöglicht, dass für eine Erweiterung oder den Umbau von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist. Das betrifft Anlagen, die vor dem Jahr 2013 gebaut wurden.