Bauen im Außenbereich wird schwieriger

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Demnach sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz durchgeführt werden muss, im Außenbereich künftig nicht mehr privilegiert sein. Auf diese Weise wird der Bau solcher Anlagen zwar nicht generell ausgeschlossen. Allerdings muss vor der Errichtung ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt werden. „Wir tragen den vielfach geäußerten Wünschen der Kommunen Rechnung und sorgen dafür, dass die Gemeinden in Zukunft deutlich mehr Einfluss auf die Standortwahl jener Tierhaltungsbetriebe nehmen können, die in der Gesellschaft zu den meisten Konflikten geführt haben, so Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner.

Betroffen wären die tierhaltenden Betriebe, die nicht über genügend eigene Futterflächen verfügen. Bisher sind auch diese Stallbauten im Außenbereich unter privilegierten Bedingungen zulässig.