Bald 250 kg N/ha Wirtschaftsdünger auf Grünland?

Grünlandbetriebe können vielleicht schon bald einen besonderen Antrag stellen und unter strengen Auflagen 230 oder 250 kg N/ha Wirtschaftsdünger auf intensiv genutzten Flächen ausbringen. Erlaubt sind derzeit nur 170 kg N/ha.
In Kürze stellte das Bundesagrarministerium (BMEL) eine überarbeitete Fassung der Düngeverordnung vor. Findet die geänderte Verordnung bei der EU-Kommission Zustimmung, stellt Schmidt eine Neuauflage der Derogationsregel in Aussicht. Das will die Agrarzeitung erfahren haben. Im Frühjahr 2016 könnte es eine Übergangsregelung von alter und neuer Düngeverordnung geben.