Baden-Württemberg übernimmt Blutuntersuchung auf Blauzunge

Das Land Baden-Württemberg erhebt keine Gebühren für die Laboruntersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben. Das gilt ab dem 18. Mai 2019 und ist zunächst bis zum Ende des Jahres vorgesehen.
Damit reagiere die Landesregierung auf die kürzlich veröffentlichten neuen Verbringungsregelungen für Tiere aus Sperrgebieten, die ab dem 18. Mai 2019 gültig werden (weitere Informationen dazu finden Sie hier). Man möchte den betroffenen Betrieben damit einen bedeutenden finanziellen Beitrag zu den zusätzlich anfallenden Kosten leisten, sagt Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Neben der Tierhaltererklärung und einer ausreichenden Kolostrumversorgung müssen Kälber aus Blauzunge-Sperrgebieten zusätzlich über eine Blutuntersuchung auf das Virus BTV-8 untersucht werden. Zumindest dann, wenn die Muttertiere nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes grundimmunisiert wurden. Das besagt die neue Verbringungsregelung. Damit sind die Kälber betroffen, deren Muttertiere erst während der Trächtigkeit erstmals gegen BTV-8 geimpft wurden. Diese Laboruntersuchung übernimmt vorerst das Land Baden-Württemberg für die dort ansässigen Betriebe.
Eingeschlossen sind auch die Blutuntersuchungen für geimpfte Tiere, die in die Niederlande exportiert werden. Bei diesen Exporten ist eine Blutuntersuchung grundsätzlich Pflicht. Die Kosten für Probenahme und Probentransport müssen die Betriebe selbst übernehmen, die Kosten für die direkte Laboruntersuchung übernimmt das Land.
Den gesamten Bericht vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg finden Sie hier.
Quelle: MLR Baden-Württemberg