Baden-Württemberg: Weidetagebuch für Sommerweideprämie nicht vergessen

Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium erinnert die Landwirte im Südwesten daran, dass sie gemäß den EU-Vorgaben für die Sommerweideprämie ein Weidetagebuch führen müssen. Das gilt für die Landwirte, die eine Sommerweideprämie im Rahmen des neuen Förderprogramms Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) im Weidezeitraum vom 1. Juni bis 30. Juni beantragt haben.
Das Weidetagebuch müsse aktuell geführt werden, betonte das Agrarressort. Eintragungen zum Weidegang seien somit spätestens am dritten Tag nach dessen Beginn vorzunehmen.

Weidetagebuch-Vorlage in FIONA

Allen Antragstellern, die die Weideprämie über den Flächeninformation- und Online-Antrag (FIONA) beantragt hätten, stehe das bereits vorausgefüllte Weidetagebuch im FIONA-Navigationsbaum unter Drucken, Weidetagebuch als PDF-Dokument zur Verfügung. Es enthalte bereits die relevanten Tiere aus der Datenbank des staatliches Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT).
Antragsteller, die die Weideprämie nachgemeldet hätten, bekämen zwar in FIONA auch ein Weidetagebuch als PDF-Datei; allerdings sei dieses leer und daher als Vordruck nur eingeschränkt verwendbar. Diese Landwirte müssten das Formblatt des Weidetagebuches ausfüllen, das im Infodienst www.landwirtschaft-bw.info abrufbar ist. (AgE)