Ausnahme der 28-Tage-Transportregel bei Kälbern
Seit dem 01.Januar 2023 dürfen Kälber erst ab dem 28. Lebenstag transportiert werden. Gemäß des Artikels 1 Absatz 2 der VO (EG) 1/2005 gibt es eine Ausnahmereglung, die vor der Anwendung jedoch unbedingt eine Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt benötigt. Diese Ausnahme besagt, dass der Transport von Kälbern bereits vor dem 28. Lebenstag in einem eigenen Fahrzeug bis zu einer maximalen Entfernung von 50 km erlaubt ist.
Quelle: Hanna Hermbusch (LKW NRW), MIR LKW NRW
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