Auch Rheinland-Pfalz darf gegen Blauzunge impfen

Laut der aktuellen Risikowertung des Friedrich-Löffler-Instituts besteht auch in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, dass das Virus der Blauzungenkrankheit (Blue Tongue Virus, BTV) erneut in Wiederkäuerbestände eingeschleppt wird. Daher hat das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt (LUA) mit Wirkung vom 14. Mai 2016 die Impfung gegen die BTV mit den Serotypen 4 und 8 durch eine Allgemeinverfügung erlaubt. Wer seinen Bestand nun freiwillig gegen die anzeigepflichtige Tierseuche der Blauzungenkrankheit impfen lassen will, kann sich ab sofort an seinen Hoftierarzt wenden. Wichtig:
  • Der Impfstoff muss durch praktizierende Tierärzte bei den Herstellern bezogen werden.
  • Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden.
  • Sie muss in die HI-Tierdatenbank unter Angabe der Registriernummer des Betriebes, des Datums der Impfung und des verwendeten Impfstoffes sowie bei Rindern auch unter Angabe der Einzeltierkennzeichnung (Ohrmarke) innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Impfung eingetragen werden.
  • Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können mit bis zu 30.000 € Geldbuße geahndet werden.

(LUA)
  • Der Impfstoff muss durch praktizierende Tierärzte bei den Herstellern bezogen werden.
  • Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden.
  • Sie muss in die HI-Tierdatenbank unter Angabe der Registriernummer des Betriebes, des Datums der Impfung und des verwendeten Impfstoffes sowie bei Rindern auch unter Angabe der Einzeltierkennzeichnung (Ohrmarke) innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Impfung eingetragen werden.
  • Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können mit bis zu 30.000 € Geldbuße geahndet werden.

Mehr zur Blauzungenkrankheit und der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), finden Sie hier sowie in der Impfempfehlung BTV der Ständigen Impfkomission Veterinärmedizin (StIKo Vet).