Anträge für Grünlanderneuerung bei Mäuseplage

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen erklärte am vergangenen Mittwoch (12.2.), dass die landesweit von der Mäuseplage betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe jetzt Anträge auf eine Grünlanderneuerung stellen können. In den kommenden Wochen werde hierzu bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein spezielles Antragsformular zur Verfügung stehen.
Vorausgegangen sei diesem Entschluss ein Gespräch von Vertretern der Landesregierung, der Landwirtschaftskammer und der Unteren Naturschutzbehörde. Man sei sich einig gewesen, dass wegen der außergewöhnlichen Umstände schnell gehandelt werden müsse. Das Ziel sei die unverzügliche Wiederherstellung des Grünlands als Lebensraum und Futtergrundlage. Auf dem Treffen habe Einigkeit darüber bestanden, dass man ein praxisorientiertes, geordnet ablaufendes Verfahren benötige, erklärte das Ressort. Die Landwirtschaftskammer ermittle nun außerdem im Auftrag des Landes eine Schadens- und Befallskulisse, in der dann auch die verschiedenen Schutzgebietskategorien Berücksichtigung fänden.
In Niedersachsen sollen derzeit rund 150.000 ha Grünland infolge der Mäuseplage schwer geschädigt sein. Für die betroffenen Milchkuhbetriebe ergibt sich daraus eine existenzbedrohende Futterknappheit.
Quelle: AgE