Tierarzneimittel

Antibiotikaverbrauch soll durch neues Arzneimittelgesetz sinken

Weitere Kontrollmaßnahmen und Handlungsvorgaben für den Antibiotika-Einsatz auf Betriebsebene will die Bundesregierung mit ihrer Novelle des Arzneimittelgesetzes festschreiben. Das geht aus dem von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgestellten Entwurf hervor. Wichtigstes Ziel der Novelle ist es, den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu verbessern, um so das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu begrenzen.
Konkret sieht die Novelle u.a. deshalb vor, dass Tierhalter künftig die Menge, Art und Häufigkeit der verwendeten Antibiotika an die Behörden melden müssen. Die zuständigen Stellen sollen daraus die Therapiehäufigkeit pro Betrieb und bezogen auf eine bestimmte Tierart bestimmen. Daraus wird dann der Bundesdruchschnitt für eine bestimmte Tierart ermittelt. Bei Überschreitungen dieses Durchschnitts müssen die betroffenen Betriebe ein verpflichtendes Antibiotika-Minimierungskonzept installieren.