Antibiotikadatenbank: Anmelden bis 1. Juli

Rinder(mast)-, Schweine-, Hühner- und Putenbetriebe müssen sich bis zum 01. Juli bei der neuen Antibiotikadatenbank der Bundesländer gemeldet haben. Diese wird als Erweiterung der zentralen HIT-Datenbank aufgebaut. Gemäß des neuen Arzneimittelgesetzes müssen Tierhalter ihren Namen, die Anschrift des Betriebs, die Registriernummer nach VVVO und die Nutztierart melden, je nach Bundesland dem Landeskontrollverband oder an HIT.
Ab dem 01. Juli muss dann je Halbjahr jede Behandlung mit antibiotischen Mitteln eingetragen werden. Die Daten fließen in eine bundesweite Datenbank und sollen als Datengrundlage für eine wirksame Strategie dienen, um den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Ziel ist, Antibiotikaresistenzen wirksam vorzubeugen.
Für Schleswig Holstein liegt ein entsprechendes Merkblatt vor. 
AgE