Anforderungen für Güllebehälter sind „überzogen“

Die vom Bundesumweltministerium geplante Verschärfung der baurechtlichen Anforderungen für Güllebehälter ist nach wie vor nicht vom Tisch. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte jetzt erneut den vorliegenden Ressortentwurf als „überzogen und unverhältnismäßig“. Dies gelte für das Vorhaben, alle Güllebehälter der generellen Verpflichtung einer Leckageerkennung zu unterziehen sowie Altanlagen einer verpflichtenden regelmäßigen Sachverständigenprüfung zu unterziehen, auf deren Grundlage eine Behörde Anordnungen zur Nachrüstung treffen kann.
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born fordert stattdessen einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen. Güllebehälter seien nicht mit Chemieanlagen zu vergleichen, betont Born.
Sofern bei Fachrechts- oder Cross-Compliance-Kontrollen Mängel festgestellt würden, sollte - wie bisher - die zuständige Behörde die Beseitigung des Mangels anordnen, so Born. Dieses Verfahren habe sich seit vielen Jahren bewährt.