AbL will Ausnahmegenehmigung für saisonale Anbindehaltung

Die Landesverbände Bayern und Baden-Württemberg der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) haben sich in einem Positionspapier zur Rinderhaltung für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe ausgesprochen. Eine Kombination aus Anbinde- und Weidehaltung mit Auslauf sollte ihrer Meinung nach aber weiter erlaubt sein. Hintergrund für die geforderte Ausnahmegenehmigung sei auch, dass ein genereller Verkaufsstopp von „Anbindemilch“ im Handel die Existenz von vielen kleinen Betriebe gefährde.
Der AbL-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, Franz Häußler, warnte im Zusammenhang zudem davor, dass durch die undifferenzierte Ausgrenzung der Anbindehaltung wichtige Themen wie artgerechte Fütterung, naturgemäße Rinderzucht oder Überschaubarkeit von Bestandsgrößen aus dem Blick geraten könnten. Denn allein das Haltungssystem sei nicht ausschlaggebend für eine artgerechte Tierhaltung - Boxenlaufställe bergen eigene Probleme. So würden darin oft große Bestände gehalten, die gar nicht mehr auf die Weide kämen. Zudem würden dort häufiger Klauenprobleme auftreten, meint die AbL.
Quelle: AgE