8 € pro enthorntes Kalb zusätzlich

Das schonende Enthornen der Kälber ist seit 2015 eine einzuhaltende Cross Compliance Verpflichtung. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage steigt die Nachfrage nach bereits auf dem Herkunftsbetriebsbetrieb fachgerecht enthornten Nutzkälbern seit Jahresbeginn deutlich an.
Die Rinderunion Baden-Württemberg RBW unterstützt die routinemäßige Enthornung von Fleckviehbullenkälber. Ab dem 01. Oktober 2015 erhalten die Verkäufer aller fachgerecht enthornten Fleckviehbullenkälber, die über unserer Auktionen vermarktet werden, übergangsweise zusätzlich 8 € pro Kalb!