2 Cent Abzug für Milch aus ganzjähriger Anbindehaltung

Die Hochwald-Tochter-Molkerei „Almil AG“ aus Oberbayern zahlt seit dem ersten Januar 2021 einen Sonderzuschlag von 0,5 Cent pro Liter für Milch von Kühen aus Laufställen oder einer anerkannten Kombinationshaltung. Milcherzeugern mit ganzjähriger Anbindehaltung wird dieser Zuschlag verwehrt.
Ab 2022 erwartet letztere zudem ein Abzug von 1,5 Cent vom Grundpreis aufgrund der nicht zeitgemäßen Haltungsform. Die Auszahlungsdifferenz zu den übrigen Milcherzeugern wird dann 2 Cent pro kg Milch betragen.
Im Gegenzug sicherte die Molkerei ihren Milcherzeugern mit ganzjähriger Anbindehaltung keine weitere Erhöhung des Abzuges und die Vermarktung dieser Milch bis Ende 2024 zu.
Das geht laut topagrar Südplus aus dem vierjährigen Milchliefervertrag zwischen der MEG Altötting-Mühldorf und der Almil AG hervor, der Ende 2020 abgeschlossen wurde. 
Quelle: topagrar Südplus
Wichtig: Bayern wird im Jahr 2021 Milchkuhhalter, die in tiergerechte Ställe investieren möchten, mit bis zu 40 % Investitionsförderung beim Wechsel von Anbinde- auf Laufstallhaltung unterstützen. Mehr dazu lesen Sie bei uns „Bayern: 40 % Förderung für Umstieg auf Laufstallhaltung“.