Milchvermarktung

Werbung mit „fairer Milch“ bleibt erlaubt

Der Begriff «faire Milch» als Slogan auf Verpackungen bleibt erlaubt. Das hat gestern das Oberlandesgericht München entschieden. Es verbot lediglich den Ursprungshinweis der Milch, den Zusatz «kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland».

Bayerns Bauern, die 'Die faire Milch' vertreiben, dürfen nicht mehr mit dem Hinweis 'kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland' werben. Mit diesem Verbot gab das Oberlandesgericht München am Donnerstagnachmittag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg Recht.
Diese hatte der Milchvermarktungsgesellschaft MVS Freising vorgeworfen, die Milch stamme aus verschiedenen Bundesländern und werde lediglich in einer Molkerei verarbeitet. Die Verbraucher würden dabei nur mit dem Hinweis in die Irre geführt, die Milch komme aus dem Bundesland, in dem sie auch angeboten werde. Denn das sei objektiv nicht richtig. Etwa sei in Hessen gemolkene Milch auch in Nordbayern verkauft worden.
Das OLG untersagte nun die Werbung. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig.
 
Die Hauptklage der Wettbewerbszentrale, ob die Faire Milch überhaupt zulässig ist, scheiterte jedoch vor dem OLG. Die Kläger warfen der MVS vor, nicht für jeden verkauften Liter 40 Cent auszuzahlen. Tatsächlich würden nur 25 % der gelieferten Milch zur Fairen Milch weiterverarbeitet, der Rest werde zu Butter und Käse. Die Richter wiesen diesen Vorwurf nun zurück. Das Versprechen der Milchvermarktungsgesellschaft, 40 Cent jedes verkauften Liters Milch an den Erzeuger weiter zu geben, sei keine Irreführung oder ein unzulässiges Alleinstellungsmerkmal. Damit gab das Gericht in zweiter Instanz der MVS in zentralen Punkt recht.
 
Die MVS muss nun zwei Siebtel der Verfahrenskosten tragen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die als Verein die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder fördert und den Milchvermarkter verklagt hatte, muss fünf Siebtel zahlen.